Das Hamburger Programm "Kunst im öffentlichen Raum"

Mit dem Programm "Kunst im öffentlichen Raum" wurde in Hamburg 1981 die noch heute in vielen Kommunen, Ländern und beim Bund praktizierte "Kunst am Bau" abgelöst. "Kunst am Bau" bedeutet, daß bei öffentlichen Bauten bis zu 2% der Bausumme für Kunst ausgegeben werden kann. Betreut von nicht kunstsachverständigen Bauverwaltungen und durch vielerlei Auflagen und Restriktionen in enge Schranken gezwängt, ist die "Kunst am Bau" in Deutschland nur selten über bloße, meist in der Qualität fragwürdige Baudekoration hinausgelangt.

Die Weiterentwicklung zu einer kunstsachverständig verantworteten und besonders durch Aufhebung der Zwangsbindung an Neubauvorhaben viel freier und vielseitiger auszugestaltende "Kunst im öffentlichen Raum" (in Bremen 1974, Hamburg 1981) war daher ein wichtiger und konsequenter Schritt. Eine besondere Bedeutung erhält das Hamburger Programm durch seinen experimentellen Anspruch, das eigene Verständnis dessen, was unter öffentlichem Raum und Kunst im öffentlichen Raum zu verstehen ist, kontinuierlich zu hinterfragen und durch entsprechende Projekte zu erweitern.

Ausgestattet mit einem konstanten Jahresbudget können nun grundsätzlich alle Möglichkeiten der bildenden Kunst berücksichtigt werden, auch temporäre Projekte sind möglich: im urbanen Stadtraum ebenso, wie in Massenmedien oder Computernetzen. Einschränkungen existieren nicht. Kein Bauherr oder Architekt entscheidet, eine kompetente Kunstkommission berät die Kulturbehörde bei Schwerpunktsetzungen und empfiehlt konkrete Projektvorschläge zur Realisation.

Ein wesentliches Charakteristikum des Hamburger Programms ist die Kontext- und Ortsbezogenheit der Projekte, die immer für eine spezifische, meist durch den Künstler selbstgewählte städtische Situation konzipiert und realisiert werden. Grundsätzlich werden keine Atelierarbeiten angekauft.


Mehrere hundert Einzelwerke, wie Bogomir Eckers "Tropfsteinmaschine" in der neuen Galerie der Gegenwart der Hamburger Kunsthalle oder die Großskulptur "Hauptbahnhof-Nord" von Stephan Huber und Raimund Kummer konnten im Rahmen von "Kunst im öffentlichen Raum" verwirklicht werden.

Besondere Bedeutung erhielt "Kunst im öffentlichen Raum" auch durch eine Reihe wichtiger und international diskutierter Mahnmale, allen voran das "Harburger Mahnmal gegen Faschismus" von Jochen Gerz und Esther Shalev-Gerz.

In unregelmäßigen Abständen wurden zu zentralen Projekten mit programmatischem Anspruch wie "Jenisch-Park Skulptur", "weitergehen" oder in 2000/2001 der internationale Ausstellungszyklus "AUSSENDIENST" gezielt Künstlerinnen und Künstler eingeladen, spezifische Arbeiten zu entwickeln.

A. K.


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